
Rechtsanwalt Tobias N. Burgmann, geboren 1964 in Hamburg, ist seit 1997 als Rechtsanwalt in Hamburg tätig. Seit dem Jahr 2000 befasst sich Rechtsanwalt Burgmann schwerpunktmäßig mit dem Bereich des Arbeitsrechts. Die besondere Erfahrung in diesem Rechtsgebiet und die hierfür absolvierte Zusatzausbildung berechtigen ihn den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.